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  • 05.09.2016 · Fachbeitrag · Sorgerecht

    Reise in die Türkei kann ein Elternteil aktuell nicht allein bestimmen

    | Eine Urlaubsreise in die Türkei ist unter den derzeitigen Umständen keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Aufgrund des Risikos terroristischer Anschläge ist es nicht mehr von der Alleinentscheidungsbefugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, gedeckt, eine solche Reise durchzuführen, § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB. Vielmehr muss der mitsorgeberechtigte Elternteil zustimmen (OLG Frankfurt a.M. 21.7.16, 5 UF 206/16, Abruf-Nr. 188152 ). |