Der BGH hat aktuell entschieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht ein selbstständiger Teil der Personensorge ist. Der Beitrag zeigt, welche Konsequenzen dies für die Praxis hat.
Der BGH hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Gericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen ein sog. paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung durch beide ...
Wenn ein Ordnungsmittel gegen den Umgangsberechtigten verhängt werden soll, weil er über die Umgangsregelung hinaus Kontakt zum Kind aufnimmt, kann ein Ordnungsmittel nur festgesetzt werden, wenn im Tenor ...
§ 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgegnern gewähren, die nicht Elternteil sind, vorliegend dem Jugendamt (BGH 14.12.16, XII ZB 345/16, 24.1.
Die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat eine gesetzliche Leitbildfunktion. Sie setzt eine Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern voraus. Dazu ein Fall des OLG München.
Nach § 1686a BGB hat der leibliche, nicht rechtliche Vater unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Der BGH hat die Voraussetzungen dafür in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Ein Umgangsausschluss für längere Zeit setzt eine Kindeswohlgefährdung voraus, § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. Die Kindeswohlgefährdung kann in einer ablehnenden Haltung eines 12-jährigen Kindes begründet sein. Denn es kann kindeswohlschädlich sein, den Kindeswillen zu brechen (BVerfG 17.9.16, 1 BvR 1547/16, Abruf-Nr. 189701 ).