20.04.2016 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Auch bei Umgangsregelungen ist unmittelbarer Zwang möglich, soweit er sich nicht gegen das Kind richtet, § 90 Abs. 2 FamFG. Im Regelfall ist dies aber nicht sinnvoll. Denn hierdurch kann nicht ein im Kindeswohl gebotener dauerhafter Umgang, sondern regelmäßig nur ein einmaliger Umgang gewährleistet werden (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 90 Rn. 3; Pressemitteilung des AG München Nr. 25/16 vom 1.4.16).
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04.04.2016 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Ob ein Kind geimpft wird oder nicht, ist eine bedeutsame Angelegenheit i. S. des § 1628 S. 1 BGB. Bei Dissens der Kindeseltern kann das Familiengericht die Entscheidung über konkret durchzuführende Impfungen einem ...
20.11.2015 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären. Es bestimmt sich ...
19.08.2015 · Fachbeitrag ·
Sorgerecht
Allein der Wille des Kindes rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug, erst recht nicht im Wege der einstweiligen Anordnung (OLG Hamm 22.6.15, II-4 UF 16/15, Abruf-Nr. 145096 ).
20.05.2015 · Nachricht · Umgangsrecht
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem Kind und gegen das Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren nicht ...
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20.04.2015 · Fachbeitrag ·
Vermögenssorgepflicht
1. Haben die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch ...
01.12.2014 · Nachricht · Sorgerecht
Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 19.11.14 (1 BvR 1178/14) bestätigt, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entziehung der elterlichen Sorge hoch sind: Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre.
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