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  • 18.08.2016 · Fachbeitrag · Abstammungsrecht

    Eltern-Kind-Zuordnung bei gleichgeschlechtlicher Ehe

    | Wenn ein Kind im Wege einer künstlichen Befruchtung in eine ausländische gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird, ist die nach ausländischem Recht bestehende sog. Ko-Mutterschaft in Deutschland zu akzeptieren. Bei der rechtlichen Zuordnung des Kindes zu der Ehefrau der Mutter handelt es sich um eine Frage der Abstammung nach Art. 19 EGBGB und nicht um eine nach Art. 22 EGBGB zu beurteilende Adoption (BGH 20.4.16, XII ZB 15/15, Abruf-Nr. 186621 ). |