Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleichgestellt. Das hat der Zweite Senat des BVerfG in einem am 6.6.13 veröffentlichten Beschluss entschieden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt den Beschluss des Höchsten Gerichts: „Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“.
Die Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 begründen als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Anspruch auf Kindergeld aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem ...
Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Sinne von § 1933 S. 1 BGB kann auch unter Geltung des FamFG wirksam durch privatschriftliche Erklärung gegenüber dem FamG erfolgen, § 134 Abs. 1, § 114 Abs. 4 Nr.
Auf welcher Basis erfolgt die Mitarbeit von Familienmitgliedern in einem Familienbetrieb? Die Autorin grenzt rein familiäre Mitarbeit von solcher ab, die aufgrund eines Arbeitsvertrags erfolgt.
Es ist nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 GG vereinbar, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach geltendem Recht anders als Ehegatten eine gemeinschaftliche Adoption verboten ist.
Das Urteil des BVerfG vom 19.2.13 (1 BvL 1/11 BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung ...
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Die Länder haben Anfang Mai 2013 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen soll und hierzu den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur sogenannten vertraulichen Geburt vorsieht.