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Regierung will Urteil zu Lebenspartnerschaften umsetzen
| Das Urteil des BVerfG vom 19.2.13 (1 BvL 1/11 BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften übertragen werden. |
So lautet die Antwort der Bundesregierung (17/13205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12992) zu dem Urteil.
Die Regierung erklärt, sie werde dem Gesetzgeber rechtzeitig Vorschläge machen, um das Urteil umzusetzen. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
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Quelle: ID 39627880