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  • · Nachricht · Steuerrecht

    Regierung will Urteil zu Lebenspartnerschaften umsetzen

    | Das Urteil des BVerfG vom 19.2.13 (1 BvL 1/11 BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften übertragen werden. |

     

    So lautet die Antwort der Bundesregierung (17/13205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12992) zu dem Urteil.

     

    Die Regierung erklärt, sie werde dem Gesetzgeber rechtzeitig Vorschläge machen, um das Urteil umzusetzen. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.

     

    Zu der Meldung gelangen Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags unter

    http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_05/2013_252/04.html

    Quelle: ID 39627880