Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie zu dem Zweck, sich und seiner ...
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des BVerfG entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf ...
Mit Urteil vom 13.5.15 hat der III. Senat des BFH entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung (§ 77 EStG) wehren möchte, unmittelbar Klage beim FG erheben muss (BFH 13.5.15, III R 8/14).
Das OLG hat einer Versicherung Schadenersatz gegenüber den Veranstaltern einer Hochzeitsfeier zugesprochen, bei der durch sog. „Himmelslaternen“ zwei angrenzende Gebäude in Brand geraten sein sollen (OLG Frankfurt ...
Mit Beschluss vom 31.7.15 hat das OLG Düsseldorf eine Beschwerde zurückgewiesen, mit der der Beschwerdeführer die Feststellung seiner Vaterschaft nach Deutschem Recht an neun Embryonen begehrt, die sich eingefroren ...
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Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Familienrechts-Experte VRiOLG Dr. Jürgen Soyka erläutert am 23.9.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Kindesunterhalt.