Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen ist (LSG Niedersachsen-Bremen 29.1.15, L 1/4 KR 17/13).
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Das SG hat im Verfahren aus dem Gebiet des SGB II entschieden, dass eine Mutter auch einen Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist (SG Osnabrück 28.4.15, S 31 AS 41/14).
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung ...
Der Familienname eines Kindes kann in den Namen der Pflegeeltern geändert werden, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist (VG Mainz 24.4.15, 4 K 464/14.MZ).
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