Die Probleme bei der Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs werden oft unterschätzt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist einiges zu beachten. Der Beitrag zeigt die Besonderheiten, z. B. bezüglich des Beschwerdewerts ...
Der Verfahrenswert für einen Antrag auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie bestimmt sich gem. § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG i. V. m. § 38 GNotKG. Entscheidend ist der Wert des ...
Die Entscheidung darüber, einen Verfahrensbeistand zu bestellen, ist nicht isoliert anfechtbar, sondern nur im Rahmen einer Beschwerde in der Hauptsache, § 158 Abs. 3 S. 4 FamFG. Aber auch im Rahmen einer Beschwerde ...
Gem. § 45 Abs. 3 FamGKG kann in Kindschaftssachen der Verfahrenswert auf mehr als den Regelwert von 3.000 EUR festgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die Erhöhungsfaktoren im Rahmen von § 45 Abs. 3 FamGKG erstmals ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 172 Abs. 1 ZPO sind Zustellungen in Familienstreitverfahren an den für den Rechtszug bestellten Bevollmächtigten vorzunehmen. Hat dieser den Beteiligten bereits im VKH-Bewilligungsverfahren vertreten, muss auch im Überprüfungsverfahren an ihn zugestellt werden. Das Überprüfungsverfahren gehört zum Rechtszug. Eine zusätzliche Zustellung an den vertretenen Beteiligten wirkt nicht im Verhältnis zur Zustellung an den Bevollmächtigten. Sie soll den Beteiligten nur ...