Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG) dient dazu, eine allein durch Zeitablauf verursachte faktische Präjudizierung von Sachentscheidungen zu vermeiden. Diese kann dadurch ...
Kindergeld ist i. S. d. PKH-Rechts auch nach der zum 1.1.08 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht dazu zu verwenden ist, den notwendigen Lebensunterhalt eines ...
Auch nach einem Anerkenntnis kann das laufende Verfahren fortgeführt werden, wenn das Anerkenntnis wirksam widerrufen wird. Dies gilt nach der Ansicht des OLG Hamm selbst dann, wenn entgegen § 581 ZPO noch keine ...
Der BGH hat sich mit den Konsequenzen der Teilanfechtung für den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts auseinandergesetzt und mit der Befugnis anderer Versorgungsträger, nicht angefochtene Teile der VA-Entscheidung im Wege der Anschlussbeschwerde (§ 66 FamFG) zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens zu machen. Der Beitrag erläutert, wie die Anwälte der Ehegatten reagieren müssen, wenn ein bestimmter Fehler den gesamten VA betrifft, damit die gesamte Entscheidung überprüft ...
Der inhaltlich fehlerhafte Hinweis des Familiengerichts, die erlassene Entscheidung sei unanfechtbar, ist regelmäßig nicht dafür ursächlich, dass das Jugendamt in einem die elterliche Sorge betreffenden ...
Ehescheidungsverfahren können nicht gleichzeitig vor einem deutschen Familiengericht und vor einem Scharia-Gericht im Libanon betrieben werden (OLG Hamm 6.1.17, 3 UF 106/16).
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Der Unterhaltsschuldner ist für seine eigene Lebensstellung darlegungs- und beweisbelastet. Deswegen muss er hinreichende Ausführungen zu seiner Vorbildung und seinem vollständigen beruflichen Werdegang machen. Ohne diese Angaben lässt sich seine Leistungsunfähigkeit (§ 1603 BGB) nicht feststellen. Denn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird nicht nur durch sein tatsächlich vorhandenes Vermögen und Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Arbeits- und Erwerbsfähigkeit (OLG Brandenburg ...