Im italienischen Recht ist die Abfassung eines gemeinschaftlichen Testamentes nichtig. Dabei handelt es sich nicht um eine Formfrage sondern um eine Frage des materiellen Rechts. Daher ist, wenn italienisches Recht auf die Erbfolge anzuwenden ist, die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in Deutschland nicht möglich (OLG Koblenz 21.2.13, 2 U 917/12, ZEV 13, 557, Abruf Nr. 133521 ).
Besteht kein Anhalt dafür, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung (hier: Demenz) festgestellt worden oder er wegen in diese Richtung weisender Krankheitssymptome jemals behandelt worden ist, ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/ ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch, ist der Heimträger nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die ...
Der Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. lädt zum 5. Bochumer Erbrechtssymposium ein. Es wird am 6.6.14, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum ...
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Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und als solches lediglich ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache. Die Beweiskraft einer Quittung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei dieser bereits geglückt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird (OLG Brandenburg, ...