Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen (OLG München 31.10.14, 34 ...
Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein einzutragen (OLG ...
Der Nachlass geht auf den/die berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft), § 1942 Abs. 1 BGB. Der Erbe braucht zum Erwerb der Erbschaft nichts tun. Dazu im Einzelnen:
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Ein in einer notariellen Urkunde verkörpertes Nachlassverzeichnis, für dessen Erstellung die Erben den Notar nach dem Inhalt der Urkunde nicht mit der eigenen Ermittlung des Nachlasses beauftragten, stellt kein ...
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Die 2. Zivilkammer des LG Landau in der Pfalz hat, soweit ersichtlich, als erstes Zivilgericht in Rheinland-Pfalz über den Anspruch eines Altenheims gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Zahlung rückständiger Heimkosten entschieden (Pressemitteilung des LG Landau vom 5.2.15).