02.10.2014 · Nachricht · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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01.10.2014 · Nachricht · Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsorts
Wird ein Ehegatte aufgrund seiner Mithaftung nach § 1357 Abs. 1 BGB auf Zahlung verklagt, bestimmt sich der Gerichtsstand nicht nach § 29 ZPO. Diese Vorschrift setzt voraus, dass eine vertragliche Vereinbarung ...
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30.09.2014 · Nachricht · Hartz IV
Nicht immer darf ein Jobcenter Leistungen wegen eines zu hohen Sparguthabens ablehnen. Das Guthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil hat ...
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26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Testament
Mit der Testamentsvollstreckung bezweckt der Erblasser, das zu vererbende Unternehmen über seinen Tod hinaus weiter zu beeinflussen. Der Widerspruch zwischen der auf den Nachlass beschränkten Verpflichtungsmacht des Testamentsvollsteckers und der handelsrechtlichen Haftungssituation beim einzelkaufmännischen Unternehmen und der Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters führt in der Praxis oft zu Problemen.
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Vermächtnis
Unter den Begriff des Sparguthabens werden nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht die Gelder auf einem Girokonto verstanden, wohl aber die Gelder auf einem Festgeldkonto. Denn ein Girokonto dient regelmäßig zur ...
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Vertragsrecht
Haben die Parteien (Brüder) in einem Erbteilskaufvertrag eine salvatorische Klausel vereinbart, dass nur wechselseitige Ansprüche, bezogen auf den Nachlass ihres verstorbenen Vaters, ausgeschlossen sind, schließt ...
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
ERBENGEMEINSCHAFT
Ein Miterbe, der kein Erbschaftsbesitzer ist, ist der Erbengemeinschaft gegenüber nicht verpflichtet, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers zum Todestag durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen (nichtamtlicher Leitsatz der Redaktion, OLG Hamm 22.7.14, I-10 U 17/14, n.v., Abruf-Nr. 142483 ).