Der verstorbene Versicherte befand sich auf einer Geschäftsreise. Dort erhielt er wegen eines grippalen Infekts Medikamente verschrieben. Auf dem Rückflug wurde er nicht ansprechbar, mit Schaum vor dem Mund und Nasenbluten auf dem Flugzeugboden sitzend gefunden. An Bord durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen wie auch weitere medizinische Hilfemaßnahmen konnten seinen Tod nicht verhindern. Eine erste Obduktion ergab u.a. eine Schädelfraktur und Anzeichen einer Hirnverletzung des Versicherten. Möglicherweise ...
Die Bundesregierung will mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung regeln. Der Gesetzentwurf (18/4201) enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab ...
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung ...
Die Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 1967 Abs. BGB. Nicht maßgebend ist, dass die Erblasserin den Erbvertrag mit einem Dritten geschlossen hat (OLG ...
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der ...
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1. Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterbenden regelmäßig Bindungswirkung, weil die Verfügungen wechselbezüglich i.S. des § 2270 Abs. 1 BGB sind. Denn ein Ehegatte wird die durch die Einsetzung des anderen Ehegatten zum Alleinerben verbundene Enterbung der gemeinsamen Kinder regelmäßig nur deshalb in Kauf nehmen, weil der andere Ehegatte sie zugleich als Schlusserben ...