1. Zur Annahme von Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer Ausprägung in Verbindung mit markanten Orientierungsstörungen. 2. Auch bei nachgewiesener Testierunfähigkeit hat der Erblasser kein eigenes Anfechtungsrecht entsprechend § 2282 Abs. 2 BGB hinsichtlich eigener nicht wechselbezüglicher Verfügungen. (OLG Bamberg 22.5.15, 4 W 16/14, MDR 15, 957, Abruf-Nr. 145345 )
Die Erbengemeinschaft hat gegen einen Miterben, der nicht Erbschaftsbesitzer ist, keinen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über alle beim Erbfall ...
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( ...
Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) bietet am 30./31.10.15 in Marseille eine internationale Fortbildungsveranstaltung zum Erb- und Steuerrecht an. Themenschwerpunkte sind das Internationale Erbrecht, die aktuelle EU-ErbVO und das aktuelle Erbschaftsteuerrecht mit allen sich daraus für die Beratungstätigkeit von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern ergebenden wichtigen Themenschwerpunkten. Das Seminar steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern der DGE zur Teilnahme offen.
Das OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, an die Erben des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14, Abruf-Nr.
Die kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen verstößt nicht gegen die Verfassung. Art. 3 Abs. 1 GG wird nicht beeinträchtigt, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr ...
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Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest (BGH FamRZ 14, 1778). Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht dem Gericht mitgeteilt, dass die Betreuung aus seiner Sicht beendet sei, und ihm zugleich seinen Betreuerausweis sowie einen sich bis zu diesem Zeitpunkt erstreckenden Vergütungsantrag ...