Die Brüssel-IV-Verordnung (EU-ErbVO EU 650/2012), die ab dem 17.8.15 gelten wird, ist weder in Irland noch im Vereinigten Königreich oder Dänemark anzuwenden, Art. 1, 2 des dem Vertrag der EU und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU beigefügten Protokolls Nrn. 21 und 22. Der Beitrag erläutert, welche Konsequenzen dies für die Praxis haben wird.
Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft (hier: Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ...
Haben bei der sog. „doppelten“ Patchwork-Familie die Partner/Ehegatten Kinder aus einer früheren Beziehung und auch gemeinsame Kinder aus der neuen Verbindung, besteht häufig erbrechtlicher Gestaltungsbedarf.
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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SG Düsseldorf 17.3.15, S 1 U 163/13).
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Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen PKH-Antrag entschieden, ist die PKH für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu gewähren. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine bedeutsame, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage voraus. Das Fachgericht verhält sich widersprüchlich, wenn es von einem solchen Fall ausgeht, gleichwohl aber PKH versagt (BVerfG 4.5.15, 1 BvR 2096/13).