07.09.2015 · Nachricht · Facebook
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus fast 200 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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01.09.2015 · Nachricht · Fortbildung
Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) bietet am 30./31.10.15 in Marseille eine internationale Fortbildungsveranstaltung zum Erb- und Steuerrecht an. Themenschwerpunkte sind das Internationale Erbrecht, die ...
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Schwerpunkt
Beitrag
01.09.2015 · Fachbeitrag ·
Schmerzensgeld
Das OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, an die Erben des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14, Abruf-Nr.
01.09.2015 · Fachbeitrag ·
Einkommen- und Erbschaftsteuer
Die kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen verstößt nicht gegen die Verfassung. Art. 3 Abs. 1 GG wird nicht beeinträchtigt, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wird. Ebenso wird die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG nicht verletzt (BVerfG 7.4.15, 1 BvR 1432/10, WM 15,1121 = ZEV 15, 426 = FamRZ 15, 1097, ...
27.08.2015 · Nachricht · Vorsorgevollmacht
Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines ...
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26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Zustellung
Ein gemeinschaftliches Testament kann widerrufen werden, wenn der Widerruf an den anderen Ehegatten zugestellt wird, § 2271 Abs. 1 S. 1, § 2296 BGB. Bei einer Zustellung an den Betreuer des anderen Ehegatten ist ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um keine Masseforderung i.S. des § 55 Abs. 1 InsO. Vielmehr ist sie eine Insolvenzforderung i.S. des § 38 InsO. Als solche ist sie zur Insolvenztabelle anzumelden. Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Steuerbescheid ist unwirksam (FG Düsseldorf 18.3.15, 4 K 3087/14 Erb, EFG 15, 1020, Abruf-Nr. 144786 ).