Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 1.9.09 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den Versorgungsausgleich bewirkten Pensionskürzung beantragen kann (OLG Hamm 27.11.13, 11 U 33/13).
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Am 7.3.14 informiert ein DAV-Seminar der AG Familienrecht und AG Erbrecht in Koblenz über das Thema „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen“.
Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien ...
Der BGH hat Folgendes entschieden: Mit der Regelung, dass eine „den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnende Zuwendung nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll ...
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
Exklusives Kooperationsangebot gültig bis 31.12.2026
ARBER & IWW: Gemeinsam für Ihren Fortbildungserfolg
Feste Seminarpakete decken selten genau das ab, was im Kanzleialltag gerade benötigt wird. Mit den ARBER-Paketen zum IWW-Vorteilspreis wählen Sie aus zahlreichen Online-Seminaren im Erbrecht oder Miet- und WEG-Recht genau die Themen, die zu Ihrer Praxis passen – gebündelt zu 10 oder 15 Stunden. Gestalten Sie Ihr persönliches Fortbildungspaket – praxisrelevant, flexibel und zum Vorteilspreis.
Der BGH hat entschieden, dass bei einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des § 822 BGB verlangt werden kann (BGH 20.11.13, IV ZR 54/13, n.v, Abruf-Nr. Abruf-Nr.: 133993 ).