Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Am 7.3.14 informiert ein DAV-Seminar der AG Familienrecht und AG Erbrecht in Koblenz über das Thema „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen“.
Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien ...
Der BGH hat Folgendes entschieden: Mit der Regelung, dass eine „den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnende Zuwendung nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können. Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die ...
Der BGH hat entschieden, dass bei einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt ...
In der 5. Sitzung der 5. Satzungsversammlung bei der BRAK am 6./7.12.13 in Berlin wurde Folgendes beschlossen: § 15 Abs. 3 FAO wird wie folgt neu gefasst: Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 ...
Eigenbedarfskündigung: das Kompakt-Update für die Praxis
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Verstirbt der Mieter von Wohnraum, treten nach §§ 563, 564 BGB bestimmte Personen in das Mietverhältnis ein oder es geht auf den Erben über, § 1922 BGB. Dies kann den Interessen des Vermieters widersprechen. Das Gesetz räumt ihm daher ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, § 563 Abs. 4 BGB.