Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback bringt den Entwurf eines Kulturgut-Rückgewähr-Gesetzes in den Bundesrat ein. „Der Fall Gurlitt hat einen Makel des deutschen Rechts offenbart, der dem Ansehen Deutschlands schadet“, so Bausback. „Wenn heute ein Kunstwerk aufgefunden wird, das etwa einem jüdischen Mitbürger nachweislich vom nationalsozialistischen Unrechtsregime geraubt oder gegen einen Spottpreis abgepresst wurde, sind dessen Ansprüche oder die seiner Erben nach deutschem Recht i.d.R.
Die Satzung über Friedhofsgebühren darf für die Räumung einer Grabstelle unabhängig von der Art der Grabstelle nicht stets die gleiche Gebühr vorsehen (VG Koblenz 23.1.14, 1 K 721/13.KO).
Zur Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist alleine auf den Aktivnachlass abzustellen, maßgebend ist insoweit eine wirtschaftliche Betrachtung der einzelnen Nachlassgegenstände (OLG Hamm 29.11.
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, WM 14, 36).
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§ 563a BGB ermöglicht es Personen, die Mitmieter von Wohnraum sind, auch nach dem Tod eines von ihnen, das Mietverhältnis fortzusetzen. Das Mietverhältnis wird u.U. auch mit den Erben des Verstorbenen fortgeführt. Das Gesetz sieht aber auch Kündigungsmöglichkeiten vor.