Der Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. lädt zum 5. Bochumer Erbrechtssymposium ein. Es wird am 6.6.14, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum stattfinden und wird sich dem Generalthema „Lebzeitiges Rechtsgeschäft und Erbrecht“ widmen.
Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und als solches lediglich ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache. Die Beweiskraft einer Quittung ...
Eine Ruhestandsbeamtin, deren Ruhegehalt nach Ehescheidung aufgrund Versorgungsausgleichs gekürzt ist, kann auch, wenn sie vom Tod ihres geschiedenen Ehemannes erst Jahre später erfährt, die weitere Kürzung nur für ...
Das Treffen der ArGe Nachlasspflegschaft findet am Donnerstag, den 3.4.14 um 14 Uhr in Kassel statt. Veranstaltungsort ist die Bundesgeschäftsstelle des Volksbunds der Deutschen Kriegsgräberfürsorge (großer Sitzungssaal, 7. Etage), Werner-Hilpert-Straße 2 in 34112 Kassel.
1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen ...
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
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Grenzüberschreitende Erbfälle nehmen zu. Die Europäische Kommission spricht von 280.000 bis 320.000 jährlich. Dies führt in der Praxis zu Problemen in den jeweiligen Belegenheitsstaaten des Nachlasses. Ein solches Problem besteht z.B., wenn in grenz überschreitenden Fällen – hier Spanien und der BRD – kein oder nur ein privatschriftliches Testament existiert.