Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte (BGH 14.11.13, V ZB 204/12).
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Am 7.3.14 informiert ein DAV-Seminar der AG Familienrecht und AG Erbrecht in Koblenz über das Thema „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen“.
Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien regelmäßig schuldrechtliche Versorgungsansprüche begründen, die durch die Reallast dinglich gesichert werden (Sicherungsreallast), so der BGH (18.11.13, V ZR 95/12).
Der BGH hat Folgendes entschieden: Mit der Regelung, dass eine „den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnende Zuwendung nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll ...
Der BGH hat entschieden, dass bei einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt ...
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In der 5. Sitzung der 5. Satzungsversammlung bei der BRAK am 6./7.12.13 in Berlin wurde Folgendes beschlossen: § 15 Abs. 3 FAO wird wie folgt neu gefasst: Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.