Das KG Berlin hat über die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung als Nottestament i. S. d. §§ 2250, 2251 BGB entschieden und sich dabei dezidiert mit den verschiedenen Wirksamkeitsvoraussetzungen auseinandergesetzt.
Mit dem Tod einer Person sind meist zahlreiche Lebensbereiche betroffen, die teils unterschiedliche (erb)rechtliche Betrachtungen erfordern – so etwa, wenn ein Erblasser einen Versicherungsmakler beauftragt hatte, ...
Der BGH musste die in der Literatur streitige Frage entscheiden, ob der bestellte Nachlasspfleger berechtigt ist, für die unbekannten Erben eine dem Erblasser noch vor seinem Tod angefallene – unter Umständen ...
Das LG Braunschweig (21.10.21, 8 T 500/21, Abruf-Nr. 229854 ) hat die Frage entschieden, ob ein Erbscheinsverfahren ein vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. d. § 148 ZPO ist und deshalb das Verfahren vor dem Prozessgericht auf Antrag nach § 148 ZPO einzustellen ist.
Die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, ist in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt und beliebt. Gleichzeitig sind die – bisweilen selbst für Juristen schwer einzuschätzenden – exakten ...
Das OLG Saarbrücken hatte im Rahmen einer Stufenklage auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft über die vorbereitenden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche zu entscheiden.
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In der Praxis kommen häufig Sachverhalte vor, in denen die Erbenstellung umstritten ist. In derartigen Fällen stellt sich für einen Erbprätendenten die Frage, auf welchem Wege er zu seinem (vermeintlichen) Recht kommt. In Betracht kommt die Klage auf Feststellung seines (alleinigen) Erbrechts oder aber die Beantragung eines Erbscheins. Dieser Beitrag vermittelt in Form einer Checkliste, was empfehlenswert und dabei zu beachten ist. Dazu
bekommen Sie das Muster einer Feststellungsklage an die Hand.