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  • · Nachricht · Minderjährigenrecht

    Übertragung eines Miterbenanteils auf einen Minderjährigen ist nicht rechtlich vorteilhaft und bedarf der Genehmigung

    | Über die Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts hat das KG Berlin entschieden (17.11.22, 1 W 345/22, Abruf-Nr. 233334 ). |

     

    Die Beteiligten sind in Abt. I des Grundbuchs in Erbengemeinschaft mit drei weiteren Miterben eingetragen. In Abt. II ist eine Grunddienstbarkeit gebucht, Abt. III ist frei von Belastungen. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter des minderjährigen Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3.

     

    Der Beteiligte zu 3 einigte sich mit dem von der Beteiligten zu 2 vertretenen Beteiligten zu 1 auf die Übertragung seines Miterbenanteils. Der Beteiligte zu 3 bewilligte zugleich die Berichtigung des Grundbuchs, die der Notar beantragt hat. Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung auf die Erfordernisse einer Genehmigung der für den Beteiligten zu 1 abgegebenen Erklärungen durch einen Ergänzungspfleger sowie auf die familiengerichtliche Genehmigung hingewiesen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde, der das Grundbuchamt nicht abgeholfen hat.