Das OLG München (5.4.22, 33 U 1473/21, Abruf-Nr. 229312 ) hat sich im Rahmen einer Stufenklage u. a. mit der Auslegung des Begriffs „vorhandenes Bargeld“ als Zuwendung in einem Vermächtnis befasst.
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen ...
Bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) wollen die Beteiligten sicher sein, dass die Verfügung überhaupt wirksam ist und damit ihr formulierter Wille später auch zum Tragen kommt.
Der BGH (29.6.22, IV ZR 110/21, Abruf-Nr. 230452) hat sich mit der Rechtswahl englischen Erbrechts gem. Art. 22 EuErbVO befasst und in der zugrunde liegenden Konstellation eine Unvereinbarkeit mit dem deutschen ordre public i. S. v. Art. 35 EuErbVO gesehen.
Das OLG Nürnberg (20.6.22, 7 WF 434/22, Abruf-Nr. 230290 ) hat über die Zulässigkeit der Entziehung der Vertretungsmacht beider Elternteile und die Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht für ...
Das OLG Frankfurt hat sich mit den Auslegungsregeln des § 2173 BGB bei einem angeordneten Forderungsvermächtnis befasst (OLG Frankfurt 5.4.22, 10 U 200/20, Abruf-Nr. 230289 ).
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Die Erbengemeinschaft ist im Zweifel nicht auf Dauer angelegt, sondern auf baldige Auseinandersetzung (vgl. § 2042 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen kann, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 BGB etwas anderes ergibt). Soll die alsbaldige Auseinandersetzung bzgl. des Gesamtnachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände verhindert werden, z. B., weil bestimmte Teile des Nachlasses für die Miterben erhalten werden sollen, gibt es hierzu unterschiedliche Möglichkeiten.