Als Gegenstand eines Vermächtnisses kommt alles in Betracht, was
Inhalt einer Leistung sein kann (§§ 194, 241 Abs. 1 BGB). Das kann eine
Sache, ein Recht oder auch die Befreiung von einer Verbindlichkeit sein. Hierbei werden Vermächtnisse nach dem Gegenstand ihrer Zuwendung unterschieden. Dieser Beitrag befasst sich mit Wesen und Gestaltungshinweisen betreffend Stück- und Gattungsvermächtnisse unter Berücksichtigung dazu ergangener aktueller Rechtsprechung.
Unter bestimmten Umständen bietet es sich an oder ist es sogar geboten, eine Nachlasspflegschaft nicht auf den gesamten Nachlass zu erstrecken, sondern lediglich auf einen bestimmten Teil. Dieser Beitrag vermittelt ...
Der BGH hat die bislang streitige Frage entschieden, ob ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum ist, und dies verneint.
Das OLG Brandenburg (10.5.23, 3 W 4/23, Abruf-Nr. 235804 ) hat sich mit Aspekten der Kosten und Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren sowie dem Recht auf Wiedereinsetzung nach § 18 FamFG befasst.
Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf eines Widerrufstestaments? Und ist trotz späteren Verlöbnisses oder einer Eheschließung auf die Einsetzung des Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft durch Testament ...
Die Ausgestaltung oder nachträgliche Qualifizierung einer letztwilligen Verfügung entweder als Erbeinsetzung oder als Vermächtnis spielt in der erbrechtlichen Praxis regelmäßig ein wichtige Rolle, wie auch eine ...
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Wird die Verwirkung einer Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So lautet der Kern eines Beschlusses des OLG Frankfurt am Main (21.2.23, 21 W 104/22 Abruf-Nr. 234748 ).