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  • 20.04.2023 · Nachricht · Strafklauseln

    Mittelabfluss als mögliche Bedingung einer Pflichtteilsstrafklausel

    | Wird die Verwirkung einer Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So lautet der Kern eines Beschlusses des OLG Frankfurt am Main (21.2.23, 21 W 104/22 Abruf-Nr. 234748 ). |