Während Kryptowährungen zunächst nur einer eingeschworenen, tech-affinen Anlegergemeinde ein Begriff waren, haben rasante Wertentwicklungen diese auch in den Horizont des Durchschnittsanlegers gerückt. Trotz der zurückliegenden Kursverluste wird sich die erbrechtliche Beratungspraxis absehbar vermehrt mit diesem Themenfeld zu befassen haben. Ziel des Beitrags ist, ein basales technisches Verständnis zu schaffen und darauf aufbauend, die zentralen erbrechtlichen Erwerbstatbestände näher zu beleuchten.
Im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens hatte sich das OLG Karlsruhe (3.1.23, 14 W 111/22, Abruf-Nr. 234291 mit der Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments im Wege der Auslegung zu befassen.
Der BGH hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Erbscheinsantrages in einem Fall zu befassen in dem die Antragstellerin die vom Gesetzgeber geforderten Beweismittel nicht angegeben hatte.
Auch im März, April und Mai 2023 bietet Ihnen das IWW Institut wieder
die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden. Weitere Themen ab Mai und Einzelheiten zur Anmeldung finden Sie unter iww.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Die Verjährung eines Vermächtnisanspruchs beginnt bereits mit der Kenntnis eines auslegungsbedürftigen Testaments. Es spielt keine Rolle, wenn sich der Vermächtnisnehmer zunächst für einen (Mit-)Erben hält. So lautet der Kern einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt.