Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 u. 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem – im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung – eine Analogie zu ...
Die Lieferung von Mieterstrom stellt keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung ...
Deutschlandweit gehen in den Finanzämtern vermehr Anträge auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG mit einem ähnlichen Wortlaut ein. Primär geht es um die Frage, ob die angebotenen Leistungen zur ...
Werden Gehaltsbestandteile in ein Zeitwertkonto einbezahlt, liegt grundsätzlich kein Zufluss von Arbeitslohn vor und der Einbehalt von Lohnsteuer ist damit passé. Einer Verfügung der Finanzverwaltung kann hierzu eine interessante Aussage entnommen werden. Die Textziffer A.IV 2.a des BMF-Schreibens vom 17.6.2009 ist aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des BFH überholt. Gemeint sind die Urteile des BFH vom 28.6.2023 und vom 3.5.2023.
Am 8.11.2022 hat die Bundesnetzagentur beschlossen, dass Gasnetzanbieter die ab dem Jahr 2023 aktivierten Investitionen bis zum Jahr 2025 kalkulatorisch voll abschreiben können. Gasnetzbetreiber nehmen diesen Beschluss ...
Nach einer Bund-Länder-Abstimmung wurde klargestellt, dass Steuerpflichtige, die unter Art. 10 Abs. 1 des Brexit-Abkommens fallen, die vor dem Brexit nach § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 26 Abs. 1 Satz 1, § 26b EStG ...
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Für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die bislang nur aufgrund des Betriebs einer oder mehrerer PV-Anlagen i. S. v. § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG gewerblich infiziert war, liegt zum 1.1.2022, also mit Einführung der Steuerbefreiung, eine Betriebsaufgabe vor. Danach müssten zum 1.1.2022 sämtliche Wirtschaftsgüter entnommen werden (mit Ausnahme der PV-Anlage) und die stillen Reserven versteuert werden.