Der 5. Senat des BSG hat am 3.4.2014 in drei Revisionsverfahren über die Frage entschieden, ob abhängig beschäftigte Rechtsanwälte (sog. „Syndikusanwälte“) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien sind.
Über Jahrzehnte konnten sich Versicherungsnehmer darauf verlassen, dass die Lebensversicherung bei Versicherungsablauf neben der garantierten Mindestverzinsung eine ansehnliche Überschussbeteiligung bereithielt.
Wird ein Grundstück verschenkt, wobei sich der Schenker ein lebenslanges Wohnrecht vorbehält, ist für die Berechnung der Schenkungsteuer das Wohnrecht generell abziehbar. Neben der Schenkungsteuer kann die Zuwendung auch der Grunderwerbsteuer unterliegen. Für die Ermittlung des Wohnrechts bei der Grunderwerbsteuer gelten jedoch separate Vorschriften. Der BFH stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es § 3 Nr. 2 GrEStG nicht gebietet, die Auflage bei der Schenkung- und Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden ...
Eine umfangreiche Vorplanung seitens des Veräußerers reicht für sich allein nicht für die Annahme aus, dass der Erwerber das – im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte – Grundstück im bebauten ...
Gewährt jemand seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus der Gründung oder der Beibehaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft motiviert ist, liegt darin nach Ansicht des BFH eine ...
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