Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 1.4.14 (5 K 1989/12) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass „Erpressungsgelder“ nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S. des
§ 33 EStG steuerlich geltend ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 Auslegungshinweise zu § 11 des Geldwäschegesetzes („Handhabung des Verdachtsmeldewesens“) veröffentlicht.
In den Urteilen vom 26. Februar 2014 VI R 37/13 und VI R 40/12 hat sich der BFH zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes geäußert.
Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichts strotzt nicht gerade vor Masse, dafür aber mit der Überschrift. In diesem Verfahren ging es zwar um eine in der Praxis häufig vorkommende Frage der ...
Das FG Rheinland-Pfalz hat in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 1.4.14 (5 K 1227/13) entschieden, dass das FA eine Gewinnzuschätzung vornehmen darf, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er ...
SteuerPraxis KI: das Workflow-Tool für die Steuerberatung
Gewinnen Sie wertvolle Zeit mit SteuerPraxis KI. Der smarte, auf Steuerthemen spezialisierte KI-Assistent liefert Ihnen sekundenschnell zuverlässige Antworten. Auf Basis des Praxiswissens von Erich Schmidt Verlag, Lefebvre Stollfuß, IWW Institut und juris verwendet er garantiert geprüfte Quellen.
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 EUR jährlich zu begrenzen. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in § 9 Abs. 2 S. 2 EStG bewusst den Plural ("Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel") verwendet hat