Soweit am vermeintlichen Organkreis beteiligte Unternehmer vor 2013 unter Berufung auf Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE in der bis dahin geltenden Fassung übereinstimmend von einer organisatorischen Eingliederung ausgegangen waren, wird für bis Ende 2014 ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn diese weiterhin unter Berufung auf den alten Abschnitt eine organisatorische Eingliederung annehmen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.10.13 (X R 26/11) erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten ...
Mit der Abberufung als Geschäftsführer der GmbH endet auch dessen Pflicht zur Abgabe der Jahressteuererklärungen für die Gesellschaft. Hat er kurz zuvor noch das Mandat des Steuerberaters fristlos gekündigt, ohne ...
Die Freistellung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und von vermietetem Grundvermögen nach § 13c Abs. 1 ErbStG setzt bei einer Erbauseinandersetzung nicht voraus, dass diese zeitnah und somit innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Bei der Bestimmung der von der Verwaltung in R E 13.4. geforderten unverzüglichen Selbstnutzung des Familienheims ist insbesondere eine langwierige Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen.
Reicht jemand gleichzeitig zwei Steuererklärungen ein, die den Gewinn desselben Jahres betreffen, von denen aber eine den Gewinn nur zum Teil wiedergibt, so kann darin nach dem Urteil des BFH eine Ordnungswidrigkeit in ...
Nach § 8 AO hat eine natürliche Person einen Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen kann. In rechtlicher Hinsicht ...
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Überlässt der Arbeitgeber dem Angestellten mehr als ein Kfz auch zur Privatnutzung, so sind für den geldwerten Vorteil für jedes Fahrzeug 1 % des Listenpreises anzusetzen. Nach Ansicht des BFH bieten §§ 8 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass in solchen Fällen die Ein-Prozent-Regel nur für ein Auto gelten soll. Es gibt auch keinen Grund, dies einschränkend auszulegen, weil dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zwei Fahrzeuge zur privaten Nutzung und damit ein doppelter ...