Grundsätzlich kann eine Einlagenrückgewähr nur unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vorliegen, also wenn das steuerliche Einlagekonto als für die Leistung der Kapitalgesellschaft verwendet gilt. Ausnahmsweise kann eine Einlagenrückgewähr unabhängig von der Verwendungsrechnung im Falle der Liquidation bzw. Kapitalherabsetzung und bei organschaftlichen Mehrabführungen vorliegen (sog. Direktzugriff). So sieht
§ 27 Abs. 6 Satz 1 KStG vor, dass Mehrabführungen, wenn sie ihre Ursache in ...
Für die Grunderwerbsteuer werden nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG durch das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft ...
Bei der Gewährung von Kindergeld haben die Familienkassen die hierfür erforderliche Freizügigkeit ausländischer Unionsbürger zu unterstellen. Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den ...
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dürfen Steuerbescheide, die Insolvenzforderungen betreffen, nicht mehr ergehen. Das folgt aus § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die Insolvenzforderungen sind, nach Insolvenzeröffnung nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend gemacht werden dürfen. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können dagegen gegen den Insolvenzverwalter nur festgesetzt werden, wenn sie Masseverbindlichkeiten und keine ...
Nach Auffassung des FG Köln bestehen Bedenken, ob § 50d Abs. 3 EStG mit der Niederlassungsfreiheit als primärem Unionsrecht und mit der Mutter-Tochter-Richtlinie als sekundärem Unionsrecht vereinbar ist.
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Mieter können die mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechneten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG in dem Jahr geltend machen, in dem sie eine Vorauszahlung geleistet haben, oder in dem Jahr, in dem sie die Jahresabrechnung erhalten haben. Das FG Köln ist der Ansicht, dass der Steuerpflichtige das Wahlrecht sogar dann noch rückwirkend ausüben kann, wenn der Einkommensteuerbescheid schon bestandskräftig ist. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.