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  • · Fachbeitrag · Bundestag beschließt modifiziertes Bundestariftreuegesetz

    Wichtige Informationen und leider auch mehr Bürokratie für Unternehmen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das entsprechende Gesetz (BTTG) wurde am 26.2.2026 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Unternehmen drohen zusätzliche Bürokratie, Haftungs- und Lohnabrechnungsprobleme – AStW gibt ein Update.

     

    Zielsetzung des BTTG

    Tarifgebundene Unternehmen sind im Wettbewerb um die Vergabe öffentlicher Aufträge häufig benachteiligt: Sie kommen bei Vergaben oft nicht zum Zug oder bewerben sich erst gar nicht. Denn nicht tarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Mit dem BTTG sollen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 2025 (siehe Jahn, BBP 9/2025, S. 242) die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Ziel des BTTG ist es also, die Tariftreue und -autonomie zu stärken sowie „faire Löhne“ in Deutschland zu gewährleisten. Außerdem soll damit Art. 9 der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (RL [EU] 2022/2041) umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie war bereits am 15.11.24 abgelaufen.

     

    Änderungen am BTTG-Entwurf im Gesetzgebungsverfahren

    Der ursprüngliche Regierungsentwurf vom 6.8.2025 hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch umfangreiche Änderungen erfahren.