Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Als Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 11 EStG für gewisse Fälle eine periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben vor. Danach gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr angefallen. Bei ...
Kommt ein Steuerpflichtiger der gerichtlichen Aufforderung zur detaillierten Schilderung des Geschehensablaufs einschließlich der Wiedergabe aller gegebenenfalls geführten Gespräche sowie der Benennung der ...
Die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einkünften in § 23 EStG ist als Spezialvorschrift hinsichtlich des Ortes der Verlustverrechnung zu verstehen und vorrangig gegenüber dem ...
§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.
Für ein Kind, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wird Kindergeld gewährt, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres ...
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Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen.