Ob und inwieweit Aufwendungen für eine Reise in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, hängt von den Gründen ab, aus denen der Steuerpflichtige die Reise unternimmt. Die Gründe bilden das „auslösende Moment“, das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Reisekosten zu tragen. Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse von übergeordneter Bedeutung befriedigt wird und keine einzelnen abgrenzbaren Aufwendungen ...
Nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG gehört zum Gewerbeertrag auch der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ...
Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu ...
Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. Für den BHF sind nunmehr die Kosten eines Zivilprozesses im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG mehr. Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
Volljährige Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs auch dann berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befinden. Die Übergangszeit ...
Die Ausbildung eines Kindes zum Rettungshelfer im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahrs stellt keine erstmalige Berufsausbildung dar. Voraussetzung für eine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 EStG ist, dass ...
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Kursverluste und höhere Tilgungsleistungen durch wechselkursbedingte Schwankungen von Fremdwährungsdarlehen stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, so das FG Hamburg.