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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Besteuerung von Erträgen aus sogenannten „schwarzen" Fonds

    | Im Streitfall wurde im Rahmen einer Außenprüfung festgestellt, dass die zusammen veranlagten Steuerpflichtigen Inhaber eines Bank-Depots waren, in dem sich u.a. Anteile an Investmentfonds mit Sitz in den USA (sog. Mutual Funds), die in Deutschland nicht registriert waren, befanden und die auch nicht die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 AuslInvestmG erfüllten. |

     

    Sachverhalt

    Der Prüfer ermittelte bislang nicht erklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 180.329 EUR, und zwar

     

    • Ausschüttungen aus Investmentanteilen nach § 18 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 AuslInvestmG in Höhe von 10 % des Marktpreises der zum 31.12.2002 im Depot befindlichen Fondsanteile (40.009,42 EUR) und
     

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