Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies hat das FG Köln (17.12.15,10 K 2322/13) selbst für den Fall angenommen, dass der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird.
Der BFH hat aktuell über die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch entschieden. Danach kommt es für die Bewertung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Gegenleistungspflicht an, ...
Für die Verpfelgung in der Schule (Schulessen) wird kein Abzugsbetrag nach § 35a EStG gewährt, da die Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern bereits durch den Kinderfreibetrag abgegolten sind.
Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) geändert. Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene ist ein BHKW seither grundsätzlich nicht mehr als selbstständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren, sondern wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Damit entfällt die Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) i. S. d. § 7g EStG. Denn dieser kommt nur für bewegliche ...
Der BFH hat entschieden, dass bei einer Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, wenn vom Steuerpflichtigen Grundstücke in eine KG eingebracht werden, an der dieser zu ...
Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z.B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz, wie der BFH mit Urteil vom 3.12.15 (15 V R 43/13) entschieden hat.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 30.10.15 (9 K 105/12) – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – zur Frage der Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland unter Begleitung von Familienangehörigen Stellung genommen. Das Gericht hält eine modifizierte Aufteilung nach Köpfen unter Berücksichtigung eines „fixen Sockelbetrags“ in Höhe von
20 % des Gesamtaufwands für sachgerecht.