Wurden Krankenversicherungsbeiträge für Jahre bis 2009 erstattet, so sind diese – auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010 – mit den im Erstattungsjahr geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen. Es besteht eine Gleichartigkeit zwischen den rückerstatteten Beiträgen zur Krankenversicherung für die Jahre bis 2009 und den ab dem Jahr 2010 geleisteten Beiträgen.
Schließt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung ab und zahlt er den Jahresbeitrag erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs, ist diese Beitragszahlung dennoch dem alten Jahr hinzuzurechnen.
Schuldzinsen, die durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als nachträgliche ...
Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Eine Kürzung der Aufwendungen um eine zumutbare Eigenbelastung bzw. um einen Eigenanteil ist verfassungsgemäß, so der BFH.
Das FG München hat entschieden, dass die Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, sofern die zu pflegende Person in einem Seniorenheim ...
Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, stellen ...
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Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer.