Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann dazu führen, dass eine bestandene Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun oder Verschulden des Hausbesitzers wegfällt. Das gilt nach Ansicht des BFH auch nach einer vorherigen, dauerhaften Vermietung. Die neuere Rechtsprechung des BFH sieht dies vor, wenn absehbar ist, dass ein betriebsbereites Objekt entweder wegen fehlender Marktgängigkeit oder aufgrund anderweitiger struktureller Hindernisse in absehbarer Zeit nicht ...
Nachträgliche Herstellungskosten sind neben Anbau und Aufstockung auch gegeben, wenn nach Fertigstellung die Gebäudenutzfläche auch nur geringfügig vergrößert wird. Dabei kommt es auf die tatsächliche Nutzung ...
Das FG Münster hat sich in zwei aktuellen Urteilen mit den praxisrelevanten Fragen auseinandergesetzt, inwieweit Abschreibungen dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen bzw. inwieweit bei der Berechnung der ...
Nach der im Jahr 2011 geänderten BFH-Rechtsprechung erwachsen angemessene Zivilprozesskosten zwangsläufig, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das BFH-Urteil wurde mit einem Nichtanwendungserlass belegt, da nach vorheriger Sichtweise Zivilprozesskosten regelmäßig nicht zwangsläufig entstanden. Beim BFH sind derzeit hierzu wieder eine Reihe neuer Revisionen anhängig. Dabei bekräftigen einige FG die BFH-Einschätzung, während andere wiederum der ...
Für die vollständige und die teilweise Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG ist grundsätzlich die Vorlage einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung mit dem Vordruck NV 2 B erforderlich. Bislang blieb es jedoch ...
Nach Auffassung des BFH ist ein Sozialhilfeträger grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, ...
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Der BFH hat in einem aktuellen Urteil erneut dazu Stellung genommen, wann Gebäude als bezugsfertig anzusehen sind. Diese Einordnung ist in der Praxis unter anderem relevant für den Beginn der AfA sowie die Berechnung einer Alterswertminderung bei der Grundstücksbewertung.