Mal wieder hat die Verwaltung ein Urteil des BFH mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Diesmal ging es um den passiven Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 KStG. Der BFH hatte entscheiden, dass Mehrabführungen nicht zu bilden seien, wenn die auf die Organgesellschaft entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund der außerbilanziellen Zurechnung gemäß § 15a EStG neutralisiert werden und damit das dem Organträger zuzurechnende Einkommen nicht mindern.
Die durch das Unternehmenssteuergesetz rückwirkend ab 1.1.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen über § 8 Nr. 5 GewStG verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und ist daher ...
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist diese Zahlung beim ...
Wird ein Berufsbetreuer gerichtlich bestellt, kann er sich nach Ansicht des BFH auf die Steuerfreiheit seiner Betreuungsleistungen auf Unionsrecht berufen, auch wenn sie vor dem 1.7.2013 im Inland noch nicht umsatzsteuerfrei waren.
Nach § 4 Nr. 25 UStG sind die Leistungen der Jugendhilfe umsatzsteuerfrei, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von einer anderen Einrichtung mit sozialem Charakter erbracht werden.
Nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein freiberuflich tätiger Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet. Der BFH hatte hierzu 2010 entschieden, dass diese ...
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Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine „komprimierte“ ELSTER-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der BFH aktuell entschieden.