Beenden potenzielle Nachkommen eines verstorbenen Personengesellschafters ihren Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt derjenige einen Veräußerungsgewinn, der gegen Geld auf seine Rechte verzichtet und Gesellschafter hätte werden können. Die Abfindung führt in einem solchen Fall zu einem tarifbegünstigten Gewinn, der im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus der Personengesellschaft festgestellt wird.
Wird arbeitsvertraglich zugesagtes Weihnachts- oder Urlaubsgeld vor dem Entstehungszeitpunkt dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, fließt kein Arbeitslohn zu. Das gilt nach Auffassung des BFH unabhängig ...
Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG liegen nur vor, wenn das angeschaffte und das veräußerte Wirtschaftsgut wirtschaftlich identisch sind. Maßgebliche Kriterien dafür sind Gleichartigkeit, ...
Ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 EStG entfällt nicht dadurch, dass Eltern nur den Vorschriften eines anderen EU-Staats unterliegen. Für die Anwendung deutscher Vorschriften bedarf es keiner zusätzlichen nationalen Anweisung. Damit ändert der BFH seine Rechtsprechung zum Kindergeldanspruch für EU-Bürger mit inländischer Beschäftigung. Bisher war der Kindergeldanspruch auch dann ausgeschlossen, wenn jemand als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde. Nunmehr gibt es statt des Ausschlusses ...
Es liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Verkäufer seine Tätigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Nutzern auch nach dem Besitzerwechsel weiterhin als Zwischenvermieter ...
Die organisatorische Eingliederung einer Organgesellschaft endet, sofern das Insolvenzgericht für sie einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und zugleich anordnet, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung ...
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Das BMF erläutert die Änderungen zum Leistungsort bei langfristig an Nichtunternehmer vermietete Beförderungsmittel durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz. Nach dem neuen § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG befindet sich der Leistungsort am Sitz des Empfängers. Beim Sportboot ist das dort, wo das Boot zur Verfügung gestellt wird, wenn sich auch Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte des Unternehmers dort befinden. Das soll die Besteuerung am Verbrauchsort erreichen. Die Regelung ist auf ab dem 30.6.2013 ...