Wird einem Arbeitnehmer eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag gewährt, so stellt diese keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ...
Die Angabe des genauen Leistungszeitpunkts auf der Rechnung ist dann entbehrlich und das Fehlen für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1.1.2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist ...
Wenn anhaltende Verluste mindestens die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH aufgebraucht haben, hat der Geschäftsführer gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn ein Jahresabschluss noch nicht vorliegt, aber aus den betriebswirtschaftlichen Auswertungen hervorgeht, dass im Laufe des Geschäftsjahres bereits mindestens die Hälfte des Stammkapitals verloren wurde. Nach § 84 Abs. 1 GmbHG droht dem Geschäftsführer bei ...
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO wegen der irrigen Beurteilung des Sachverhalts in einem anderen
Bescheid, ist nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass das FA bei Erlass des ...
Der Steuerzahler nutzt einen Raum seiner Zwei-Zimmer-Wohnung als
Arbeitszimmer. In einem der beiden Zimmer befindet sich auch eine Küchenzeile. Ein Betriebsausgabenabzug der anteilig auf die betriebliche Nutzung des ...
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Steht einem nichtselbstständig tätigen Softwareentwickler ein Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber zur Verfügung, so sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht abziehbar, wenn der Steuerpflichtige fast seine ganze Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringt. Dies gilt auch, wenn zu Hause die IT-Ausstattung deutlich hochwertiger sowie der Arbeitsplatz ergonomischer als in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers ist, so ein aktuelles Urteil des FG Bremen.