14.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 14 UStG
Auswirkung der fehlenden Angabe des Leistungszeitpunkts auf den Vorsteuerabzug
Die Angabe des genauen Leistungszeitpunkts auf der Rechnung ist dann entbehrlich und das Fehlen für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.
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