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  • 14.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 14 UStG

    Auswirkung der fehlenden Angabe des Leistungszeitpunkts auf den Vorsteuerabzug

    Die Angabe des genauen Leistungszeitpunkts auf der Rechnung ist dann entbehrlich und das Fehlen für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.