Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden. Dies gilt auch für die bei einem ausländischen Arbeitgeber Beschäftigten.
Für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen ist eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG vorzunehmen, wenn die Vergabe dieser Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs erfolgte.
Schuldzinsen zur Finanzierung nachträglicher Anschaffungskosten einer aufgegebenen Beteiligung nach § 17 EStG sind auch dann Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften, wenn die Aufgabe vor 1999 erfolgte.
Kann der Arbeitnehmer erworbene Genussrechte nur dadurch verwerten, dass er sie bei Fälligkeit an den Arbeitgeber veräußert und hängt der Rückkaufswert vom Ende der Anstellung ab, ist der Gewinn aus dem Rückverkauf § 19 EStG zuzuordnen. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer nach Ansicht des BFH bei Auszahlung des Entgelts für die Rücknahme zu.
Dienstleistungen von einem gemeinnützigen Reitsportverein können bei Pensionspferdehaltung umsatzsteuerfrei sein oder dem ermäßigten Tarif unterliegen. Die Pensionspferdehaltung erfüllt zwar nicht die Voraussetzung ...
Die von § 13c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben. Dieser erledigt sich durch den Umsatzsteuerjahresbescheid. Damit bestimmt sich die Höhe der ...
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Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Beteiligten oder zu einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen, so der BFH in einem Urteil aus Januar 2013. Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, so die OFD-Frankfurt in einem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder.