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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 UStG

    Ermäßigte Besteuerung eines gemeinnützigen Reitsportvereins

    | Dienstleistungen von einem gemeinnützigen Reitsportverein können bei Pensionspferdehaltung umsatzsteuerfrei sein oder dem ermäßigten Tarif unterliegen. Die Pensionspferdehaltung erfüllt zwar nicht die Voraussetzung des § 4 Nr. 22b UStG . Allerdings kann sie nach Art. 132 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie befreit sein. |

     

    PRAXISHINWEIS | Das Finanzgericht wird im zweiten Rechtsgang tatsächliche Feststellungen dahingehend nachzuholen haben, ob im Streitjahr 2006 Reitsport auf demselben Niveau und in vergleichbarer Qualität nicht ohne das vom Verein angebotene „Gesamtpaket“ gewährleistet wäre.

     

    Fundstellen

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 370 | ID 42592811

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