Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer auf maximal 1.250 EUR oder der Nichtansatz der Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz in der eigenen Wohnung kommt ausnahmsweise dann nicht in Betracht , wenn seine Einrichtung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt oder der Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber mehrere Tagen in der Woche seine Arbeit am heimischen Telearbeitsplatz zu erbringen hat, so die Auffassung des BFH in einem aktuellen Urteil.
Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Für jeden Arbeits tag, an ...
Die bereits erfolgte Anschaffung des Wirtschaftsguts steht der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegen. Nach Ansicht des FG Niedersachsen darf der Abzugsbetrag nachträglich gezielt ...
Nach Ansicht des BFH ist es verfassungsgemäß, dass der Abzug von Kinderbetreuungskosten in der Vergangenheit vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, längerfristige Erkrankung oder Behinderung über die §§ 4f, 9 Abs. 5 und 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG abhängig gemacht wurde. Die hierin enthaltenen Beschränkungen für den Abzug sind für die Jahre vor 2012 dem Grunde nach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Somit kann auch bei zusammenlebenden Eltern ...
Der BFH hat sich erneut mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier als Werbungskosten im Rahmen des § 19 EStG zu berücksichtigen sind.
Der BFH hat aktuell zu der Frage Stellung nehmen müssen, wann die Voraussetzungen für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung vorliegen. Für die steuerliche Belastung macht es nämlich einen Unterschied, ob ein ...
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Das BMF ändert den Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer, hinsichtlich einer Körperschaft, die ihre Anteile an einer anderen AG ohne Zusatzentgelt auf ihre Anteilseigner als Sachausschüttung überträgt. Dies führt zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Lässt sich der Kapitalertrag nicht ermitteln, findet § 4a Satz 5 EStG Anwendung. Das kommt in der Regel bei ausländischen Sachverhalten vor. Bei inländischen Emittenten ist davon auszugehen, dass deren Daten vorliegen oder zu ermitteln sind. Dann ...