Auch nach der ab 2013 geltenden Fassung des § 33 Abs. 2 EStG können Prozesskosten für eine Scheidung steuerlich geltend gemacht werden. Dies entscheid jetzt auch das FG Münster, nachdem im vergangenen Jahr bereits das FG Rheinland-Pfalz entsprechend geurteilt hatte.
Mehraufwendungen, die durch die Behinderung des Steuerpflichtigen veranlasst und zur behindertengerechten Umgestaltung seines individuellen Wohnumfelds erforderlich sind, sind abzugsfähig. Es bedarf für die ...
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest ...
Wurde die auf eine Vorschenkung entfallende Schenkungsteuer seinerzeit unzutreffend und überhöht festgesetzt, ist sie bei der Besteuerung einer nachfolgenden Schenkung nur in zutreffender niedrigerer Höhe anzurechnen.
Der BFH hat entschieden, dass eine Landzuteilung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens nur dann grunderwerbsteuerfrei ist, soweit der Wert des dem Teilnehmer zugeteilten Grundstücks den Wert des eingebrachten ...
Einem Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt, ist das Recht auf Steuerbefreiung bzw. den Vorsteuerabzug zu ...
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Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte „Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten“ verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Für die Anwendung der Vorschrift ist es nicht maßgeblich, ob der Schausteller seine Darbietungen in eigener Regie selbst veranstaltet oder ob er seine Leistungen im Rahmen eines fremdveranstalteten Volksfestes erbringt.