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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - EU-Kommission

    Erläuterung der zum 1.1.2017 EU-weit in Kraft getretenen Mehrwertsteuerbestimmungen zum Dienstleistungsort bei Grundstücksleistungen

    | Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ist der Leistungsort nach den EU-Vorgaben dort, wo das Grundstück gelegen ist ( Art. 47 MwStSystRL ). Seit dem 1.1.2017 ergänzen die Art. 13b und 31a MwStDVO diese Regelung um der Rechtssicherheit und leichteren Anwendbarkeit willen. Die EU-Kommission erläutert ihre Ergänzungen. |

     

    Zweck der Erläuterungen ist es, EU-Rechtsvorschriften besser verständlich zu machen, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom 7.10.2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Orts der Dienstleistung.

     

    Sie sind als Orientierungshilfe für die praktische Anwendung der europäischen Mehrwertsteuervorschriften für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gedacht.

     

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