Der Landwirt L hat vor fünfzehn Jahren seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf den Sohn übertragen. Als Altenteillast (lebenslängliche Versorgungsleistung) bekam L monatlich 1.000 EUR. Der vom Sohn übernommene Betrieb befindet sich in der Insolvenz. Zur Ablösung der Altenteillast bietet der Insolvenzverwalter einen Geldbetrag von 100.000 EUR an. Ist dieser Betrag nach § 22 EStG im Jahr der Zahlung voll zu versteuern?
Hat ein Steuerpflichtiger Beiträge an mehrere Versorgungseinrichtungen geleistet, bezieht er aber zunächst nur Renteneinnahmen aus einem einzigen Versorgungswerk, sind in die Prüfung der Voraussetzungen der ...
Auch die Veräußerung einer ausschließlich privat als Ferienwohnung genutzten Zweitwohnung ist steuerfrei, sofern keine Vermietung an Dritte erfolgt und die Wohnung dem Steuerpflichtigen auch als Wohnung, in den ...
Das Finanzgericht Baden-Württemberg legte mit Beschluss vom 14. Juni 2017 (Az. 2 K 2413/15) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vor, ob die sofortige Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des Wegzugs mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Az. C-581/17).
Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i. V. m. § 15b EStG.
Unter Verklammerung im steuerlichen Sinn versteht man die Zusammenfassung einzelner Tätigkeiten aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts. Der BFH hatte aktuell zu entscheiden, inwieweit diese Verklammerungsthese ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Durch die Bildung einer sogenannten § 6b-Rücklage können Unternehmer die Besteuerung von stillen Reserven, die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen aufgedeckt wurden, durch Veräußerung der betreffenden Grundstücke oder Gebäude vermeiden. Die stillen Reserven werden dabei auf andere neu angeschaffte Ersatzwirtschaftsgüter übertragen. Fraglich war, ob diese Übertragung auch auf Wirtschaftsgüter einer nicht im Inland belegenen EU-Betriebsstätte möglich ist.