07.03.2018 · Nachricht · § 19 EStG
Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, die auf einer wirksamen schriftlichen Vereinbarung beruhen, führen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge aus der Entgeltumwandlung bei einem Dritten angelegt werden. Vorausgesetzt wird, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zunächst keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme hat, sondern nach den getroffenen Vereinbarungen grundsätzlich erst in der späteren ...
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06.03.2018 · Nachricht · § 17 EStG
Es besteht die widerlegbare Vermutung einer entgeltlichen Veräußerung, wenn ein Kapitalgesellschaftsanteil zwischen fremden Dritten übertragen wird. Diese Vermutung ist umso stärker, je werthaltiger der Anteil für ...
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05.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 6b EStG
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an einen Doppelgesellschafter, kann der Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 6b ...
13.02.2018 · Fachbeitrag ·
Steuererklärungen
In den nächsten Wochen steht die Anfertigung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 auf dem Programm. Ein Blick in den Mantelbogen (Hauptvordruck ESt 1 A) zeigt, dass hier im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere zwei Neuerungen zu beachten sind.
13.02.2018 · Fachbeitrag ·
§ 4 EStG
Veräußert ein Mitunternehmer seinen Anteil an einer Personengesellschaft binnen fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in diese Personengesellschaft und verpflichtet er sich, die dadurch ...
13.02.2018 · Fachbeitrag ·
§ 4 EStG, § 7g EStG
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g
Abs. 3 EStG a. F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen als unangemessen (i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG) anzusehen sind.
13.02.2018 · Fachbeitrag ·
§ 8 EStG
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs der Luxusklasse (Maserati) wird bei nicht ordnungsgemäßem Fahrtenbuch nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt, wobei aus Billigkeitsgründen der Ansatz des geldwerten Vorteils auf die tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt ist.